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   BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88   

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https://dejure.org/1989,2384
BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88 (https://dejure.org/1989,2384)
BAG, Entscheidung vom 24.05.1989 - 2 AZR 451/88 (https://dejure.org/1989,2384)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 (https://dejure.org/1989,2384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang des Arbeitsverhältnisses - Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang - Grundsatz der Mündlichkeit - Übertragung eines Betriebes - Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Sozialwidrigkeit einer Kündigung - Dringendes betriebliches Erfordernis - Weiterbeschäftigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; KSchG § 1; ZPO §§ 68, § 74 Abs. 3
    Streitverkündung: Wirkung im Verhältnis Nebenintervenient - Hauptpartei; Betriebsübergang: Voraussetzungen - betriebsbedingte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - NZA 1989, 799, m.w.N.) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a BGB nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, nicht auch die Arbeitnehmer.

    Der erkennende Senat ist dieser Beurteilung in dem Urteil vom 29. September 1988 (aaO) sowie in dem im Vorprozeß zwischen dem Kläger und der Firma W ergangenen Urteil vom 30. November 1988 (- 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht) gefolgt und hat in dem letztgenannten Urteil die vom Berufungsgericht im Vorprozeß vertretene und im vorliegenden Verfahren übernommene Würdigung des Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt des § 613 a Abs. 1 BGB gebilligt.

    Das ist nach dem Urteil des Senats vom 29. September 1988 (aaO) eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsübergang im Dienstleistungsbereich.

    Zur näheren Begründung wird insoweit ebenfalls auf das Senatsurteil vom 29. September 1988 (aaO, zu A II 5 der Gründe) verwiesen.

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Durch das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung konkretisiert (BAGE 47, 26, 31 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969).

    Der Arbeitgeber muß nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten (BAGE 47, 26, 35 = AP, aaO).

    Denn der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer, sofern eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht, ein Änderungsangebot unterbreiten, das unmißverständlich und vollständig die neuen Vertragsbedingungen enthält (BAGE 47, 26, 39 = AP, aaO, zu B II 3 c cc der Gründe).

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 201/88

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Seine Berufung ist vom Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 17. Dezember 1987 - 13 Sa 58/87 - und seine Revision vom erkennenden Senat mit Urteil vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - zurückgewiesen worden.

    Der erkennende Senat ist dieser Beurteilung in dem Urteil vom 29. September 1988 (aaO) sowie in dem im Vorprozeß zwischen dem Kläger und der Firma W ergangenen Urteil vom 30. November 1988 (- 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht) gefolgt und hat in dem letztgenannten Urteil die vom Berufungsgericht im Vorprozeß vertretene und im vorliegenden Verfahren übernommene Würdigung des Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt des § 613 a Abs. 1 BGB gebilligt.

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAGE 40, 361, 372 f. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit ist der Zugang der Kündigungserklärung (BAGE 42, 151, 168 f. [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C II der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAGE 40, 361, 372 f. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Die Weiterbeschäftigungsverpflichtung des Arbeitgebers ist unabhängig von einem Widerspruch des Betriebsrates unternehmensbezogen (BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Hillebrecht, VAA 1983, 79, 101 f.; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 306).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAGE 40, 361, 372 f. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit ist der Zugang der Kündigungserklärung (BAGE 42, 151, 168 f. [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C II der Gründe, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
    Dieser Grundsatz besagt, daß die Parteien darüber entscheiden können, welchen Tatsachenstoff sie dem Gericht unterbreiten, also behaupten, bestreiten, zugestehen wollen (BVerfGE 52, 131, 153, zu B I 2 a der Gründe; Rosenberg/Schwab, 14. Aufl., § 78 II und II 1, S. 454 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, Grundz § 128 Anm. 3 C; Zöller, aaO, Vor § 128 Rz 10; Stein/Jonas, aaO, vor § 128 Rz 75).
  • BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86

    Wirkung der Streitverkündung

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

  • BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 42/75

    Voraussetzungen eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts im Falle eines auffälligen

  • BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 10/80
  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    Gleiches gilt nach § 74 Abs. 3 ZPO im Falle der Streitverkündung für den Streitverkünder (BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 425/89

    Wartezeit nach § 1 KSchG - Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse

    Allerdings könnte gerade im Bewachungsgewerbe deswegen ein Bedürfnis - jedenfalls im Falle betriebsbedingter Kündigungen - für die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Wartezeit nach § 1 KSchG bestehen, weil dort bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrages oftmals das Bewachungspersonal für das gleiche Objekt vom neuen Arbeitgeber übernommen wird, ohne daß § 613a BGB in diesen Fällen einschlägig ist (vgl. BAG Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - EzAÜG Nr. 107 sowie Senatsrechtsprechung vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - EzA § 613a BGB Nr. 85; vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht und vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89

    Abgeltung eines Urlaubsanspruchs - Vorliegen eines Betriebsübergangs - Beendigung

    Bei Dienstleistungsbetrieben, zu denen die Beklagte gehört (BAG Urteil vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - n.v. - die Entscheidung betrifft die Beklagte -), sind Kundenstamm, Kundenlisten, Geschäftsbeziehungen zu Dritten und die Einführung des Unternehmens auf dem Markt die immateriellen Betriebsmittel (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 53, 267 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB; Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; Urteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 426/89

    Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse - Anwendbarkeit des

    Allerdings könnte gerade im Bewachungsgewerbe deswegen ein Bedürfnis - jedenfalls im Falle betriebsbedingter Kündigungen - für die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Wartezeit nach § 1 KSchG bestehen, weil dort bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrages oftmals das Bewachungspersonal für das gleiche Objekt vom neuen Arbeitgeber übernommen wird, ohne daß § 613 a BGB in diesen Fällen einschlägig ist (vgl. BAG Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - EzAÜG Nr. 107 sowie Senatsrechtsprechung vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - EzA § 613 a BGB Nr. 85; vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht und vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Bremen, 10.09.1999 - 3 Sa 132/99

    Eventuelle subjektive Klagehäufung; Begründung einer Streitgenossenschaft;

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  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 427/89

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des

    Allerdings könnte gerade im Bewachungsgewerbe deswegem ein Bedürfnis - jedenfalls im Falle betriebsbedingter Kündigungen - für die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Wartezeit nach § 1 KSchG bestehen, weil dort bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrages oftmals das Bewachungspersonal für das gleiche Objekt vom neuen Arbeitgeber übernommen wird, ohne daß § 613 a BGB in diesen Fällen einschlägig ist (vgl. BAG-Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - EzAÜG Nr. 107 sowie Senatsrechtsprechung vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - EzA § 613 a BGB Nr. 85; vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht und vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 424/89

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des

    Allerdings könnte gerade im Bewachungsgewerbe deswegem ein Bedürfnis - jedenfalls im Falle betriebsbedingter Kündigungen - für die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Wartezeit nach § 1 KSchG bestehen, weil dort bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrages oftmals das Bewachungspersonal für das gleiche Objekt vom neuen Arbeitgeber übernommen wird, ohne daß § 613 a BGB in diesen Fällen einschlägig ist (vgl. BAG-Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - EzAÜG Nr. 107 sowie Senatsrechtsprechung vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - EzA § 61 a BGB Nr. 85; vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht und vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - nicht veröffentlicht).
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